Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 105/94   

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https://dejure.org/1995,10797
OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 152; BBR Nr. 1
    Übergreifen eines unbemerkten Schwelbrandes in Kleiderschrank auf Haus L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Haftpflichversicherer; Leistungsfreiheit; Gefährliche Beschäftigung; Ehemann; Brand; Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 100
  • r+s 1997, 11
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Zwar hat die Rechtsprechung mehrfach eine "Beschäftigung" im Sinne der Ausschlussklausel bei spontanen oder impulsiven Handlungen, etwa der Begehung von Straftaten oder einer Flucht vor der Polizei, zu Recht verneint (OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; r+s 1997, 11; OLG Koblenz VersR 1996, 444; OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 964, 965; a.A. OLG Jena VersR 2006, 1064 f.).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

    Dabei geht es unter anderem um unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit einem Einbruch (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954), einer Selbsttötungshandlung (OLG Hamburg VersR 1995, 1475; OLG Hamm VersR 1985, 463; LG Aachen VersR 1991, 871; LG Köln VersR 1990, 778), leichtsinnigem Umgang mit Schußwaffen (OLG Karlsruhe r+s 1995, 376; OLG Hamm r+s 1992, 47) oder mit Feuer (OLG Düsseldorf r+s 1997, 11), einer Flucht vor einer Blutprobe (OLG Koblenz VersR 1996, 444).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 U 237/98

    Privathaftplichtversicherung - Gefahren des täglichen Lebens - Brandschaden bei

    Diese Rahmenhandlung muß dabei eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen oder doch wenigstens von längerer Dauer sein (Senat r + s 1997, 11; 1994, 209, 210).

    Wäre die Risikoausschlußklausel weit auszulegen, würde daher der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung zweckwidrig entwertet (Senat r + s 1997, 11).

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